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   LG Hannover, 26.08.2009 - 21 O 89/06   

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LG Hannover, 26.08.2009 - 21 O 89/06 (https://dejure.org/2009,38541)
LG Hannover, Entscheidung vom 26.08.2009 - 21 O 89/06 (https://dejure.org/2009,38541)
LG Hannover, Entscheidung vom 26. August 2009 - 21 O 89/06 (https://dejure.org/2009,38541)
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  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus LG Hannover, 26.08.2009 - 21 O 89/06
    Vertraglich vereinbarte Preise für die Lieferung von Gas unterliegen einer Billigkeitskontrolle weder in unmittelbaren noch in analoger Anwendung von § 315 BGB (BGH, Urt. v. 19.11.2008-VIII ZR 138/07).

    Um einen vertraglich vereinbarten Preis handelt es sich auch dann, wenn, wie bei den Klägern hinsichtlich des Zeitraums bis Ende 2004, ein Gaslieferungsvertrag zu den veröffentlichten allgemeinen Tarifen konkludent durch die Entnahme von Gas aus dem Verteilernetz zustande gekommen ist (vgl. § 2 AVBGasV; BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06) oder Jahresrechnungen unbeanstandet hingenommen worden sind (BGH, Urt. v. 19.11.2008-VIII ZR 138/07; Urt. v. 13.06.2007-VIII ZR 26/06).

    Zum Vergleich heranzuziehen sind insbesondere die Preise von Gasversorgungsunternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb (§ 19 Abs. 4 Nr. 2, 2. HS GWB; vgl. BGH, Urt. v. 19.11.2008 -VIII ZR 138/07, Rn. 49).

    Andernfalls müsste die Vergleichbarkeit der Preis durch Zu- und Abschläge auf die Referenzpreise hergestellt werden (BGH, Urt. v. 28.06.2005 - KVR 17/04; Urt. v. 19.11.2008 - VIII ZR 138/07).

    Einseitige Preiserhöhungen des Gasversorgers sind, anders als der vereinbarte Preissockel, der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterworfen (BGH, Urt. v. 19.11.2008-VIII ZR 138/07; Urt. v. 13.06.2007-VIII ZR 26/06).

    Hinsichtlich der Bezugsbedingungen reicht es aus, dass die Beklagte ihre Preisvereinbarungen mit der ... AG dargelegt, die Preisänderungsschreiben der ... AG eingereicht und ihren Vertrag mit der ... X über die Erdgaslieferung vorgelegt hat (zur Substantiierungslast vgl. BGH, Urt. v. 19.11.2008 -VIII ZR 138/07 Rn. 31ff.).

    Die vom Gesetzgeber vorgenommene Beschränkung der Umkehr der Darlegungs- und Beweislast auf Kartellverwaltungsverfahren soll einer Prozessflut bei den Zivilgerichten entgegenwirken (BGH, Urt. v. 19.11.2008 -VIII ZR 138/07, Rn. 23 m. Nachw.).

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus LG Hannover, 26.08.2009 - 21 O 89/06
    Die angegriffenen Preiserhöhungen wären auch dann unbillig, wenn die Beklagte.mit den Erhöhungen eine marktbeherrschende Stellung missbraucht hätte (BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07, Rn. 15).

    a) Es kann offen bleiben, ob die Beklagte auf dem relevanten Markt für die leitungsgebundene Versorgung von Endkunden mit Gas im Versorgungsgebiet der Beklagten während des hier zu beurteilenden Zeitraums marktbeherrschend gewesen ist, oder ob auf diesem Markt in neuerer Zeit ein funktionierender Wettbewerb entstanden ist (zur Marktabgrenzung: BGH, Beschl. v. 10.12.2008 - KVR 2/08; Urt. v. 29.4.2008 - KZR 2/07).

    Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung muss grundsätzlich von demjenigen dargelegt werden, der sich auf einen solchen Missbrauch beruft (BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07, Rn. 15).

    Die Darlegungslast tragen die Kläger (vgl. BGH, Urt. v. 29.04.2008-KZR 2/07, Rn. 15).

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus LG Hannover, 26.08.2009 - 21 O 89/06
    Andernfalls müsste die Vergleichbarkeit der Preis durch Zu- und Abschläge auf die Referenzpreise hergestellt werden (BGH, Urt. v. 28.06.2005 - KVR 17/04; Urt. v. 19.11.2008 - VIII ZR 138/07).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

    Auszug aus LG Hannover, 26.08.2009 - 21 O 89/06
    Um einen vertraglich vereinbarten Preis handelt es sich auch dann, wenn, wie bei den Klägern hinsichtlich des Zeitraums bis Ende 2004, ein Gaslieferungsvertrag zu den veröffentlichten allgemeinen Tarifen konkludent durch die Entnahme von Gas aus dem Verteilernetz zustande gekommen ist (vgl. § 2 AVBGasV; BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06) oder Jahresrechnungen unbeanstandet hingenommen worden sind (BGH, Urt. v. 19.11.2008-VIII ZR 138/07; Urt. v. 13.06.2007-VIII ZR 26/06).
  • BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08

    Stadtwerke Uelzen

    Auszug aus LG Hannover, 26.08.2009 - 21 O 89/06
    a) Es kann offen bleiben, ob die Beklagte auf dem relevanten Markt für die leitungsgebundene Versorgung von Endkunden mit Gas im Versorgungsgebiet der Beklagten während des hier zu beurteilenden Zeitraums marktbeherrschend gewesen ist, oder ob auf diesem Markt in neuerer Zeit ein funktionierender Wettbewerb entstanden ist (zur Marktabgrenzung: BGH, Beschl. v. 10.12.2008 - KVR 2/08; Urt. v. 29.4.2008 - KZR 2/07).
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